Darlehenssicherung

Eine Darlehenssicherung umfasst die Rechtsgeschäfte, welche zur Sicherstellung der Rückzahlung eines aufgenommenen Darlehens abgeschlossen werden. Bei Verbraucherkrediten beschränkt sich die Darlehenssicherung üblicherweise in der Abtretung des pfändbaren Einkommens, während bei Autokrediten üblicherweise der finanzierte Wagen als ergänzende Einrichtung zur Darlehenssicherung dient. Weitere bei privaten Darlehen mögliche Sicherungsmaßnahmen sind Bürgschaften sowie die Sicherheitsübereignung von Ansprüchen aus einer bestehenden Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Bei Firmenkrediten ist die Sicherheitsübereignung von Waren und Maschinen eine häufige Form der Darlehenssicherung. Im Gegensatz zu einem Pfand verbleiben als Darlehenssicherheit übereignete Gegenstände im Besitz des Kreditnehmers und können weiterhin genutzt werden. Im Warenhandel stellt der Eigentumsvorbehalt die übliche Form der Darlehenssicherung dar.

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