Darlehensumwandlung

Die Darlehensumwandlung bezieht sich darauf, dass zunächst als Kredit gegebene öffentliche Zuwendungen nachträglich in Zuschüsse umgewandelt werden. Eine Darlehensumwandlung erfolgt in den meisten Fällen bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern, wenn diese auf Grund einer unerwartet schlechten finanziellen Situation um die Umwandlung eines gewährten Darlehens in einen Zuschuss bitten. Ersatzweise kann die Darlehensumwandlung durch einen Gemeinderatsbeschluss erfolgen, was vor allem bei der Unterstützung zur Sanierung von Baudenkmälern vorkommt. Eine Darlehensumwandlung kann auch vertraglich vereinbart werden, das bekannteste Beispiel hierfür ist die als Abkindern bekannte teilweise Befreiung von der Rückzahlung eines ehemaligen Kredites der DDR für eine Familiengründung. Heute sind Darlehensumwandlungen möglich, wenn ein Betrieb über einen längeren Zeitraum eine vereinbarte Mindestanzahl an Mitarbeitern beschäftigt.

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