Durch die Datentransparenz, die im Grundgesetz verankert ist, dürfen die Krankendaten eines Versicherten zu weiteren Zwecken genutzt werden, ohne dabei gegen den Datenschutz zu verstoßen. Hierzu muss keine Zustimmung des Versicherten vorliegen. Die Datentransparenz wird von allen gesetzlichen Krankenkassen genutzt. Eine Zusammenfassung der Daten ist unter anderem der Gesundheitsberichterstattung und auch den verschiedenen Leistungserbringern in Deutschland zugänglich. Ansonsten gilt nach wie vor der Datenschutz, den die Versicherungen auch einhalten müssen. Beim Datenschutz geht es nicht vor allem um die Daten, sondern es stehen die Personen, über die Daten verarbeitet werden, im Vordergrund. Die gesetzliche Grundlage bildet hierzu das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.