Deckungsfonds

Allgemein werden als Deckungsfonds alle Sicherheitspools bezeichnet, welche der möglichen Befriedigung von Gläubigern beim Ausfall eines Schuldners dienen. In einer speziellen Bedeutung bezeichnen Deckungsfonds in der Versicherungswirtschaft diejenigen Fonds, welche gebildet wurden, um von Sozialversicherungen erhobene Schadenersatzansprüche zu befriedigen. Ein Rückgriff auf diese Fonds erfolgt unter anderem regelmäßig, wenn zunächst von einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlte Behandlungskosten durch eine private Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen. Eine dritte Bedeutung des Begriffs Deckungsfonds definiert entsprechende Fonds als besondere Sicherheiten bei der Ausgabe von Bankanleihen.

^