Demarketing

Das Demarketing bezeichnet die Kundenausgrenzung beziehungsweise die vom Anbieter verweigerte Geschäftsbeziehung mit einem potentiellen Kunden. Das Demarketing kann direkt erfolgen, indem Energieanbieter außerhalb ihres Pflichtgebietes nur Kunden mit guter Bonität akzeptieren oder Diskotheken den Zugang bei Nichteinhaltung der aufgestellten Bekleidungsrichtlinien verweigern. Von den betroffenen Kunden als sehr massiv empfunden wird die Beendigung einer Geschäftsbeziehung durch Kündigung von Laufzeitverträgen oder das Angebot zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung, diese Maßnahme verwenden Flatrate-Anbieter im Telekommunikationsbereich gelegentlich bei einer unerwartet hohen Nutzungsfrequenz. Sehr häufig ist das indirekte Demarketing durch hohe Mindestbestellmengen oder die Berechnung zusätzlicher Kosten bei Kleinaufträgen. Ebenfalls zu den indirekten Maßnahmen im Demarketing gehört die Weigerung einiger Hersteller, Discounter zu beliefern.

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