Depotvertrag

Der Depotvertrag enthält die Vereinbarungen, welche die jeweilige Depotbank mit ihren Kunden hinsichtlich der Verwahrung und Verwaltung der in den einzelnen Wertpapierdepots befindlichen Wertpapieren trifft. Rechtliche Grundlagen für den Depotvertrag finden sich nicht nur im speziellen Depotgesetz (DepotG), sondern auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Depotverträgen von Filialbanken und Direktbanken besteht darin, dass eine Direktbank die im Depotgesetz vorgesehene Verpflichtung zur Kundenberatung vertraglich ausschließt. Falls die Direktbank trotz dieses Ausschlusses Empfehlungen abgibt, dürfen diese nicht fehlerhaft sein. Eine zweite Bedeutung hat der Begriff Depotvertrag im Liefergeschäft zwischen Herstellern und Vertriebspartnern. Hier bezeichnet er den Vertrag, welcher Regeln zum Verkauf und zum Bezug der Ware enthält.

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