Deutsches Patentamt

Das Deutsche Patentamt hat den Sitz in München sowie Außenstellen in Berlin und in Jena. Es ist für die Prüfung eingereichter Patentanträge sowie für die Erteilung von Patenten zuständig, allerdings können die Antragsteller ihre Patentanträge auch beim Europäischen Patentamt einreichen. Weitere Aufgaben des Deutschen Patentamtes sind die Eintragung von Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern sowie von geschützten Marken. Der korrekte Name der Behörde lautet seit 1998 Deutsches Patent- und Markenamt mit der Abkürzung DPMA. Die vom Deutschen Patentamt erteilten Patente sind nur in Deutschland rechtswirksam. Das Patent- und Markenamt gilt als Bundesbehörde und ist dem Bundesjustizministerium unterstellt. Die erste Gründung eines Patentamtes in Deutschland datiert aus dem Jahr 1877.

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