Devisentermingeschäft

Bei einem Devisentermingeschäft erfolgt die Vereinbarung, eine Währung gegen eine andere einzutauschen, wobei sowohl der Termin des Umtausches als auch der Kurs im Kontrakt festgelegt werden. Die Abgrenzung zwischen einem Devisenkassageschäft und einem Devisentermingeschäft erfolgt in einzelnen Ländern uneinheitlich, so gelten in Deutschland alle Devisengeschäfte mit einer Laufzeit von mehr als zwei Tagen als Termingeschäfte, während der Grenzzeitraum in Österreich fünf Tage beträgt. Üblicherweise laufen Devisentermingeschäfte über maximal ein Jahr, der Zeitraum ist aber nicht gesetzlich festgelegt. Mittels eines Devisentermingeschäftes lässt sich der Kurs von Forderungen sichern. Mit einem Devisentermingeschäft wird das Wechselkursrisiko gegen Gebühr auf eine Bank übertragen.

^