Differenzkosten

Differenzkosten bezeichnen den Kostenunterschied bei zusätzlichen Arbeitsschritten oder Belastungen. Ursprünglich bezogen sich Differenzkosten auf die Aufteilung eines Produktionsprozessen in mehrere Arbeitsschritte. Heute stellen die durch gesetzliche Bestimmungen des Energierechts einen großen Anteil an Differenzkosten dar, insbesondere verteuert das EEG die im Unternehmen bezogene elektrische Energie. In einer zweiten Bedeutung meint der Begriff Differenzkosten die im Rahmen der Prozesskostenhilfe erstatteten Kosten des Anwalts und den möglicherweise höheren tatsächlichen Verteidigungsausgaben, diese können nur in wenigen Sonderfällen vom Mandanten eingefordert werden. In einer dritten Bedeutung geben Differenzkosten staatliche Belastungen eines Lieferproduktes an; vor einigen Jahren war es an Tankstellen üblich, den theoretischen Benzinpreis ohne Mineralölsteuer ergänzend zum tatsächlichen Preis zu veröffentlichen.

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