Direktversicherung

Der Begriff der Direktversicherung hat zwei Bedeutungen. In der Umgangssprache gilt eine Versicherung als Direktversicherung, wenn ihr Abschluss direkt im Internet und nicht über einen Versicherungsvertreter beziehungsweise die Geschäftsstelle einer Versicherungsgesellschaft erfolgt. Im Steuerrecht sowie im Arbeitsrecht bezeichnet die Direktversicherung hingegen eine Lebensversicherung, bei welcher der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer beziehungsweise dessen Erbe als Begünstigter auftritt. Die Direktversicherung wird am häufigsten als eine Form der betrieblichen Altersvorsorge gewählt, so dass die entsprechenden Lebensversicherungen als Rentenversicherungen ausgestaltet sind; die Integration einer Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich. Die Versteuerung der Direktversicherung erfolgt während ihrer Auszahlung, somit sind die Beiträge bis zu den geltenden Höchstsätzen zunächst von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

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