Das Disagio ist ein vom Nennwert erhobener Abschlag, der sowohl bei der Kreditauszahlung als auch bei der Ausgabe von Wertpapieren oder Bargeld in einer ausländischen Währung erfolgen kann. Alternative Bezeichnungen für den Disagio sind Abgeld und Damnum. Bei der Immobilienfinanzierung ist die Vereinbarung eines Disagios für den Kreditnehmer vorteilhaft, wenn er dieses als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann, was bei zu vermietenden Objekten der Fall ist. Bei betrieblich veranlassten Krediten gilt ein Disagio ebenfalls als Teil der Geldbeschaffungskosten und gehört somit zu den Betriebsausgaben. Rechnerisch verringert das Disagio den nominellen Zinssatz, eine Irritation für den Verbraucher entsteht jedoch nicht, da die Bank zusätzlich zur Angabe des effektiven Jahreszinses verpflichtet ist.