Dividendengarantie

Mit einer Dividendengarantie sind häufig Vorzugsaktien ausgestattet, welche über keine oder eingeschränkte Mitbestimmungsrechte verfügen. Die Dividendengarantie besagt, dass für die mit dieser Dividendengarantie ausgestatteten Aktien in jedem Fall eine Mindestdividende gezahlt wird, auch wenn die Inhaber der Stammaktien der Aktiengesellschaft keine Dividende erhalten. Die Dividendengarantie wird entweder durch die Gesellschaft geleistet oder durch Mehrheitsaktionäre einem Teil der Minderheitsaktionäre eingeräumt. Die Willenserklärungen der Vorstände vieler Aktiengesellschaften, auch in naher Zukunft eine Dividende zahlen zu wollen, stellt keine Dividendengarantie dar, wird aber von privaten Kleinanlegern oft als eine solche empfunden. Eine Dividendengarantie ist für renditeorientierte Anleger ein Kaufargument für eine konkrete Aktie.

^