Dividendenrecht

Das Dividendenrecht meint das Recht des Aktionärs, die von der Hauptversammlung beschlossene Dividende zu erhalten. In früheren Zeiten wurde das Dividendenrecht durch das Einreichen des Dividendenscheines ausgeübt, heute wird die Dividende automatisch auf das Anlagekonto des Aktionärs gebucht. Entsprechend ist das Dividendenrecht nicht auf eine andere Person übertragbar, während die vormaligen Dividendenscheine Inhaberpapiere waren. In einem weiteren Sinn umfasst das Dividendenrecht auch den Anspruch des Aktionärs, bei der Auflösung einer Aktiengesellschaft einen Teil des Liquidationserlöses zu erhalten. Das Dividendenrecht entsteht bei deutschen Aktiengesellschaften durch den Besitz der Aktie am Tag der Hauptversammlung, bei ausländischen Aktien kann der Stichtag abweichen.

^