Dividendenvorschlag

Faktisch legt der Vorstand einer Aktiengesellschaft fest, in welcher Höhe eine Dividende ausgezahlt werden soll. Laut Gesetz treffen jedoch die Aktionäre auf der Hauptversammlung die Entscheidung hinsichtlich der Dividendenzahlung. Aus diesem Grund gilt die vom Vorstand festgelegte Dividende zunächst lediglich als Dividendenvorschlag und kann von der Hauptversammlung abgelehnt werden. In diesem Fall einigen sich die stimmberechtigten Teilnehmer an der HV über die Höhe der auszuzahlenden Dividende. Praktisch tritt eine derartige Situation jedoch nicht ein, da die Hauptversammlung üblicherweise dem Dividendenvorschlag des Vorstandes zustimmt, auch wenn in Einzelfällen längere Diskussionen über die Ausschüttung erfolgen. Bei kleinen Genossenschaften ist eine Veränderung des Dividendenvorschlages durch die Mitgliederversammlung eher wahrscheinlich.

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