Durchlaufende Posten

Durchlaufende Posten sind Posten, welche von einem Betrieb im Auftrag einer anderen privaten oder staatlichen Stelle einbehalten werden. Durchlaufende Posten wirken sich auf das Geschäftsergebnis grundsätzlich nicht aus, eine Ausnahme stellt möglicherweise der Zinsvorteil auf Grund des zwischen Einbehalten und Bezahlen bestehenden Zeitraumes. Typische durchlaufende Posten in einem Unternehmen sind die Lohnsteuer, welche der Arbeitgeber einhält und an das Finanzamt abführt, sowie die ebenfalls einbehaltenen und an die Sozialversicherungsträger abgeführten Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Ebenfalls durchlaufende Posten sind Einnahmen im Kommissionsverkauf. Die Umsatzsteuer gilt als durchlaufender Posten, da sie mit der Vorsteuer verrechnet wird.

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