EEV Steuern

EEV-Steuern ist eine Abkürzung und meint die von einem Unternehmen zu zahlenden Steuern auf das Einkommen sowie auf den Ertrag und auf das Vermögen. Dabei ist die Körperschaftssteuer der Einkommenssteuer zugeordnet, während die Gewerbeertragssteuer zu den Ertragssteuern gehört. Eine Vermögenssteuer im eigentlichen Sinn existiert in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr, jedoch wird die Grundsteuer als eine Form der Vermögenssteuer betrachtet. Teilweise mindern gezahlte Steuern aus einer EEV-Steuer die Steuerschuld einer anderen Art, so wird die Grundsteuer als Betriebsausgabe angerechnet und schmälert auf diese Weise den zu versteuernden Gewinn und indirekt die zu zahlende Einkommenssteuer.

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