Effektenorder

Die Effektenorder ist eine Wertpapierorder. Mittels der Effektenorder erteilt der Kunde seiner Effektenbank die Anweisung, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Ohne weitere Vereinbarung ist eine Effektenorder unbefristet gültig, die Geschäftsbedingungen der meisten Geldinstitute sehen jedoch vor, dass eine wegen fehlender Nachfrage oder nicht vorhandener Angebote nicht durchführbare Wertpapierorder automatisch ausläuft. Der Käufer oder Verkäufer kann bei einer Effektenorder einen Höchstkaufpreis beziehungsweise einen Mindestkaufpreis vorgeben, andernfalls erfolgt die Durchführung der erteilten Wertpapierorder zum bestmöglichen Preis. Die einzelnen Wertpapierbanken schreiben ihren Kunden zumeist die verbindliche Angabe des Handelsortes vor. Eine Sonderform der Effektenorder stellt die Erteilung des Erwerbs von Neuemissionen dar. In diesem Fall ist eine Teilausführung infolge von Zuteilungsquoten die Regel.

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