Effektivlohn

Der Effektivlohn ist der tatsächlich ausgezahlte Lohn und enthält im Gegensatz zum Tariflohn oder zum vertraglich vereinbarten Lohn auch bezahlte Überstunden und gesetzliche Zuschläge für die Arbeit während der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen sowie freiwillige Mehrleistungen des Arbeitgebers. Üblicherweise nicht in den Effektivlohn eingerechnet werden jedoch geldwerte Vorteile wie beispielsweise Deputate, während eine Fahrgelderstattung oder andere Kostenerstattungen in die Berechnung des Effektivlohns einfließen. Der Effektivlohn lässt sich grundsätzlich erst nachträglich ermitteln, während der Tariflohn in vereinbarten Zyklen von den Tarifpartnern ausgehandelt wird.

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