Eigenanteil

In der Umgangssprache wird in der privaten Krankenversicherung häufig jede Zuzahlung als Eigenanteil bezeichnet. Juristisch besteht zwischen beiden Begriffen jedoch ein Unterschied, da der Eigenanteil nur bei Produkten fällig wird, welche der Versicherte in ähnlicher Form auch ohne Erkrankung gekauft hätte. So muss er zusätzlich zur Zuzahlung bei der Verschreibung orthopädischer Schuhe einen Eigenanteil zahlen, dessen Höhe sich anhand der Kosten für ein normales Paar Straßenschuhe bemisst. Des Weiteren ist bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt ein gesetzlicher Eigenanteil zu bezahlen. Daneben wird in der Umgangssprache der vereinbarte Selbstbehalt weiterer Versicherungen ebenfalls als Eigenanteil bezeichnet.

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