Einheitspapier

Ein Einheitspapier, kurz EP, dient der Zollanmeldung in Deutschland. Dies ist eine Steuererklärung gemäß der Abgabenordnung und dem Zollkodex. Diese kann mittels des Einheitspapiers erfolgen, mit der Internetzollanmeldung oder auch mit dem IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung. Das Einheitspapier trat am 1. Januar 1988 in Kraft als Einheitszollanmeldung in der EG. Den hierfür notwendigen Vordruck gibt es im Vordruckhandel. Mittlerweile wird diese Möglichkeit der Zollanmeldung in vielen EU-Mitgliedstaaten verwendet, die elektronische Zollanmeldung gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung. Im kommerziellen Warenverkehr ist die Zollanmeldung schriftlich erst ab einem Warenwert von 1.000,- € vorzunehmen. Liegt der Warenwert unter dieser Summe, kann ein solcher Antrag auch mündlich erfolgen.

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