Einheitswert

Der Einheitswert ist für die Berechnung von nicht nach einem konkreten Gewinn oder Ertrag zu berechnenden Steuern von Bedeutung und ist vorwiegend für die Bestimmung des steuerlichen Wertes sowie des Verkehrswertes bei Immobilien von Bedeutung. Außer für Immobilien erfolgt die Feststellung eines Einheitswertes auch für Betriebe der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft sowie für andere Betriebe. Während der Einheitswert von Betrieben überwiegend anhand der Gewinnerwartung gebildet wird, ist der Einheitswert bei Grundstücken und Gebäuden deutlich geringer als der tatsächliche Wert der entsprechenden Immobilien. Bei Gewerbebetrieben wird der Einheitswert grundsätzlich alle drei Jahre neu ermittelt und kann zwischenzeitlich fortgeschrieben werden.

^