Bei einer Einkaufsgenossenschaft handelt es sich um einen Einkaufsverband. Eine alternative Bezeichnung lautet Bezugsgenossenschaft. Hierbei handelt es sich um ein genossenschaftlich organisiertes Unternehmen bestehend aus Einzelhändlern, Landwirten oder Handwerkern. Sie verbindet die Intention, gemeinsam Einkäufe vorzunehmen. Hierzu zählen unter anderem Rohstoffe, Handelswaren oder Anlagen. Durch die gemeinsamen Einkäufe können Kosten eingespart werden durch die kostengünstigeren Konditionen und gleichzeitig wird die Wettbewerbsposition der Genossenschaftsmitglieder gestärkt. Inzwischen sind Genossenschaften in verschiedenen Märkten zu finden. Bei den Mitgliedern handelt es sich um Eigentümer und Kunden. Besonders im Vordergrund steht bei Genossenschaften der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite. Trotzdem erwirtschaften Genossenschaften Gewinne, da sie betriebswirtschaftlich erfolgreich handeln müssen.