Üblicherweise gilt die monatliche Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung als Einkommensbescheinigung. Die Arbeitsagentur fordert jedoch ebenso wie das Wohnungsamt eine gesonderte Einkommensbescheinigung an, da sie einzelne aus der Lohnabrechnung nicht immer eindeutig hervorgehende Informationen benötigt. Auch für den Krankengeldbezug ist eine besondere Form der Einkommensbescheinigung erforderlich, da die Krankenkasse gelegentliche Überstunden im Gegensatz zu einer regelmäßigen Überschreitung der vertraglichen Mindestarbeitszeit nicht berücksichtigt. Das Ausländeramt kann eine Einkommensbescheinigung des Einladenden anfordern, wenn für die Erteilung eines Visas eine Einladung Voraussetzung ist. Wenn eine Behörde die Vorlage einer Einkommensbescheinigung anfordert, ist der Arbeitgeber zu ihrer Ausstellung verpflichtet. Bei der Kreditvergabe kann eine Einkommensbescheinigung die Vorlage der Lohnabrechnungen ersetzen. Eine Verpflichtung zu ihrer Ausstellung durch den Arbeitgeber für Kreditzwecke besteht aber nur, wenn keine regelmäßigen Lohnabrechnungen erstellt werden.