Einkommensobergrenzen

Die meisten heute relevanten Grenzen sind Einkommensobergrenzen. Diese besagen, dass der Anspruch auf eine Reihe von Leistungen nur besteht, wenn das zu berücksichtigende Einkommen des Antragstellers einen festgelegten Betrag nicht überschreitet. Zur Ermittlung des maßgeblichen Einkommens sind mit der Erwerbstätigkeit verbundene Kosten abzuziehen, wozu in vielen Fällen Pauschalbeträge zur Anwendung kommen. In Deutschland existieren Einkommensobergrenzen unter anderem beim Anspruch auf die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines und bei der Arbeitnehmersparzulage. Gesetzlich festgelegte Einkommensobergrenzen erhöhen sich in vielen Fällen, wenn der Einkommensempfänger mit seinen Einkünften weitere Personen unterhält. Einige Wohnungsbaugenossenschaften haben für die Wohnungsvermietung ebenfalls Einkommensobergrenzen festgelegt, auch wenn diese nicht (mehr) der Zweckbindung unterliegen.

^