Der Einkommenszuwachs bezeichnet zumeist die Zunahme des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Darüber hinaus lässt sich als Einkommenszuwachs auch eine Steigerung des persönlichen Erwerbseinkommens eines Arbeitnehmers bezeichnen. Dieser persönliche Einkommenszuwachs kann sowohl durch eine Erhöhung des Lohnes als auch durch eine Ausweitung der Arbeitszeit erfolgen. Die nominelle Lohnsteigerung ist vom realen Einkommenszuwachs zu unterscheiden, bei dessen Berechnung auch die aktuelle Inflationsrate berücksichtigt wird. Bei Tarifverhandlungen streben die Gewerkschaften üblicherweise einen realen Einkommenszuwachs an, so dass die Arbeitnehmer auch nach dem Abzug der Inflationsrate künftig einen höheren Arbeitsverdienst erzielen. Wenn die Löhne geringfügiger als die Preise steigen, wird dieser Sachverhalt gelegentlich beschönigend als negativer Einkommenszuwachs bezeichnet.