Einlagengarantie

Als Einlagengarantie wird sowohl eine Erklärung der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheit von Spareinlagen als auch das System der Einlagensicherung verstanden. Sowohl durch staatlicherseits verpflichtende Maßnahmen als auch durch freiwillige Zusatzfonds der einzelnen Bankgruppen sind Spareinlagen in Deutschland und in anderen EU-Ländern grundsätzlich sicher. Die staatliche Einlagengarantie ergänzt das System der Einlagensicherung, da dieses bei einer gleichzeitigen Insolvenz mehrerer Großbanken nicht mehr ausreichend leistungsfähig wäre. Eine weitere Bedeutung der Einlagengarantie bezieht sich darauf, dass bei für die Riester-Rente zertifizierten Produkten dem Sparer mindestens seine Einzahlungen als Gesamtbetrag der Auszahlungen zur Verfügung stehen.

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