Einlagensicherung

Durch die Einlagensicherung ist das Vermögen der Kunden von Banken und vergleichbaren Einrichtungen im Falle einer Insolvenz geschützt. Zu unterscheiden ist zwischen gesetzlichen Mindestanforderungen an die Einlagensicherung und freiwilligen Maßnahmen einzelner Bankengruppen. In Deutschland beläuft sich die gesetzliche Einlagensicherung auf 100 000 Euro je Kunden. Die meisten deutschen Banken sind zudem Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds, so dass faktisch alle Einlagen vor Verlusten geschützt sind. Für den Anleger zu beachten ist jedoch, dass einige wenige Zweigniederlassungen ausländischer Banken nicht den deutschen Bestimmungen hinsichtlich der Einlagensicherung unterliegen; der gesetzliche Deckungsbetrag in Höhe von 100 000 Euro gilt aber für die gesamte EU.

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