Der Begriff Energiekostenabrechnung bezieht sich häufigsten auf die Heizkostenabrechnung einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung und muss gemäß der Heizkostenverordnung erfolgen. In diesem Fall ist die Energiekostenabrechnung ein Teil der Betriebskostenabrechnung, sie umfasst neben der Abrechnung der Heizkosten auch die Kosten der Warmwasserversorgung. Eine direkte Energiekostenabrechnung eines Wohnungsinhabers mit einem Energieunternehmen erfolgt für die Heizkosten nur in Ausnahmefällen, wenn jede Wohneinheit mit einem eigenen Zähler ausgestattet ist. Bei kurzzeitig vermieteten Ferienwohnungen ist eine Energiekostenabrechnung ebenfalls möglich, wobei diese auch die Stromkosten umfasst; in Deutschland ist bei Ferienimmobilien jedoch die pauschale Abrechnung aller Nebenkosten statthaft und üblich.