Der Begriff Energiekostenberechnung kann sich sowohl auf die Vorausberechnung der zu erwartenden Energiekosten als auch auf deren Abrechnung beziehen. Im letzteren Sinn ist bei Mietwohnungen vor allem die Heizkostenabrechnung zu nennen, da der Strombezug üblicherweise vom Mieter direkt mit dem Lieferanten abgerechnet wird. Eine pauschale Energiekostenberechnung für die Heizenergie ist nur in Ausnahmefällen statthaft. Bei Ferienwohnungen ist in Deutschland eine pauschale Abrechnung der Energiekosten üblich, während diese in vielen Ländern anhand des tatsächlichen Verbrauches erfolgt. Bei der Energiekostenberechnung als Vorausberechnung der zu erwartenden Energiekosten sowie für einen Vergleich der Kosten unterschiedlicher Energieträger gehört die künftige Preisentwicklung der einzelnen Energiearten zu den Unsicherheitsfaktoren.