Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) befasst sich ausschließlich mit leitungsgebundenen Energiearten wie Strom und Gas. Wichtige Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes sind die Trennung von Netzbetreibern und Lieferanten bei der Strom- und Gasversorgung sowie das Recht des Verbrauchers, seinen Lieferanten frei zu wählen. Des Weiteren sichert das Energiewirtschaftsgesetz durch die Verpflichtung des jeweiligen Grundversorgers, jeden Kunden zu akzeptieren (Kontrahierungszwang), den möglichen Energiebezug für alle Haushalte und Betriebe. Da es sich beim Netzbetrieb um ein natürliches Monopol handelt, der parallele Betrieb von zwei Stromnetzen ist nicht sinnvoll, regelt das Energiewirtschaftsgesetz die Möglichkeit der staatlichen Marktaufsicht. Das Hauptziel des Energiewirtschaftsgesetzes ist die sichere und kostengünstige Versorgung der Verbraucher mit den Energiearten Gas und Strom.