Entschädigungsanspruch

Einen Entschädigungsanspruch sieht das Gesetz vor, wenn durch die öffentliche Hand Verluste eingetreten sind. Sofern der Schaden durch ein unrechtmäßiges Handeln verursacht wurde, besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Entschädigung. Bei rechtmäßigem Handeln der öffentlichen Hand, welches mit negativen Folgen für einzelne Betroffene verbunden ist, kann ein Erlass einen Entschädigungsanspruch zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile vorsehen. Der Entschädigungsanspruch unterscheidet sich vom Anspruch auf Schadenersatz dadurch, dass er sich im üblichen Sprachgebrauch auf Ansprüche gegenüber der öffentlichen Hand und nicht auf solche gegen private Personen und Unternehmen bezieht. Das Steuerrecht setzt Entschädigungen und Schadenersatzleistungen hingegen gleich.

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