Der Entschädigungsbetrag bezeichnet die Höhe einer zu zahlenden oder einer gezahlten Entschädigung. Eigentlich gehört der Begriff der Entschädigung nur zu Ansprüchen gegenüber öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichtigen, während private Leistungserbringer Schadenersatz auszahlen. Im üblichen Sprachgebrauch hat sich die Bezeichnung Entschädigungsbetrag jedoch auch für Versicherungsleistungen aus privaten Verträgen und zum Teil für Schadenersatzleistungen durchgesetzt. Der Entschädigungsbetrag richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des entstandenen Schadens. Bei freiwillig geleisteten Entschädigungen wie nach Naturkatastrophen kann der Entschädigungsbetrag gedeckelt werden, während bei bestehendem Rechtsanspruch die gesamte Schadenshöhe zu begleichen ist. Für verschiedene Sachverhalte wie zu Unrecht erlittene Inhaftierungen gelten pauschale Entschädigungsbeträge.