Entschuldung

In der Fachsprache wird unter Entschuldung die Privatinsolvenz sowie der freiwillige Schuldennachlass für Staaten verstanden. Im alltäglichen Sprachgebrauch verwenden Menschen den Begriff der Entschuldung auch für das vollständige Abzahlen aller Schulden. Die Entschuldung privater Personen erfolgt in Deutschland mittels der Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensweise von sechs Jahren Dauer. Im Völkerrecht gehört die Forderung nach der Entschuldung sogenannter Entwicklungsländer zu den Grundforderungen der Entwicklungshilfe, diese Form der Entschuldung wird auch als Schuldenerlass bezeichnet. Entsprechende Forderungen wurden erstmals in den 1990er Jahren durch kirchliche Gruppen formuliert. Im gewerblichen Bereich bewirkt das Insolvenzverfahren faktisch ebenfalls eine Entschuldung des Unternehmens, soweit es weiterbesteht.

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