Ertragshundertsatz

Der Ertragshundertsatz gemäß des Stuttgarter Verfahrens ist eine anerkannte Methode zur Ermittlung des für die Versteuerung maßgeblichen Wertes von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, soweit diese nicht an der Börse notiert ist. Dieses Verfahren ist für Erbschaftsteuer und für die Schenkungssteuer maßgeblich, vor der Abschaffung der Vermögensteuer war es auch für die Ermittlung der Steuerlast in diesem Bereich von Belang. Hierbei handelt es sich um eine pauschale Wertfestsetzung, welche die vorhandenen Vermögenswerte und den wirtschaftlichen Ertrag der letzten drei Jahre als Maßstab verwendet. Sollte sich aufgrund hoher Verluste und eines geringen Vermögens der bewerteten Gesellschaft rechnerisch ein negativer Ertragshundertsatz ergeben, ist er steuerlich auf 0,0 festzulegen.

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