Ertragszuschüsse

Ertragszuschüsse sind zusätzliche Einzahlungen der Anteilseigner, die als Betriebseinnahmen verbucht werden. Voraussetzung für die Einstufung als Ertragszuschuss ist, dass eine Leistung ausdrücklich nicht zurückgezahlt werden muss. Im Unterschied zu Kapitalzuschüssen dienen Ertragszuschüsse keinem exakt vorgegebenen Verwendungszweck. Bei mehreren Unternehmen im Besitz derselben Gesellschafter kommen Ertragszuschüsse als steuerliches Gestaltungsmittel infrage, diese Vorgehensweise wird jedoch bei Betriebsprüfungen nicht in allen Fällen anerkannt. Bei öffentlich geförderten Unternehmen wie Flughäfen, die teilweise oder ganz im Besitz von Kommunen, Kreisen oder Ländern sind, ist die Zahlung eines regelmäßigen Ertragszuschusses, bei dem es sich tatsächlich um einen Betriebskostenzuschuss handelt, üblich.

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