EU-Vertrag

Der EU-Vertrag trägt den offiziellen vollständigen Namen “Vertrag über die Europäische Union“ und wurde 1992 in Maastricht (Niederlande) geschlossen; nach seinem Entstehungsort wird er auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet. Der EU-Vertrag ist der grundlegende Vertrag bezüglich der Gründung der Europäischen Union, welche als Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft (EG) verstanden wird. Der EU-Vertrag ist in allen offiziellen dreiundzwanzig Amtssprachen der EU gleichermaßen rechtsverbindlich, hierzu gehören mit einigen Ausnahmen wie Katalanisch alle in den EU-Ländern gesprochenen Amtssprachen. Der EU-Vertrag weitet die europäische Integration aus. Die meisten politischen Vereinbarungen finden sich nicht im EU-Vertrag, sondern in einem gesonderten AEU-Vertrag, eine Ausnahme bildet die Außenpolitik; der AEU-Vertrag ist der ergänzende Vertrag über die EU-Arbeitsweise.

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