Exportlizenz

Eine Exportlizenz oder eine Ausfuhrgenehmigung muss der Exporteur einholen, wenn er einer Ausfuhrkontrolle unterliegende Waren ausführen möchte. Das Einholen einer Exportlizenz ist für einen Teil der einer Ausfuhrkontrolle unterliegenden Waren nur für den Export in bestimmte Länder erforderlich. Eine Exportlizenz ist vorwiegend für Produkte erforderlich, welche neben einer zivilen Nutzung auch Möglichkeiten zur militärischen Nutzung bieten. Ebenfalls unterliegen kerntechnisch nutzbare Gegenstände der Ausfuhrkontrolle, so dass für ihren Export eine Exportlizenz eingeholt werden muss. Des Weiteren ist der Export von dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Waren nur mit einer Exportlizenz erlaubt, welche aus medizinischen und wissenschaftlichen Gründen erteilt werden kann.

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