Die Exportpolitik bezeichnet die Grundsätze zum Export eines Staates oder eines Unternehmens. Die staatliche Exportpolitik besteht vorwiegend in der Festlegung, bei welchen Produkten beziehungsweise in welche Länder eine Ausfuhr unerwünscht oder genehmigungspflichtig ist; des Weiteren kann die staatliche Exportpolitik Methoden der Exportförderung wie Angebote für eine staatlich geförderte Exportkreditversicherung umfassen. Die Exportpolitik eines Unternehmens beruht auf der Analyse der Marktchancen sowie des Risikos sowie auf der grundsätzlichen Überlegung, ob Kunden außerhalb des eigenen Landes beliefert werden sollen. Zudem gehören möglicherweise abweichende Zahlungsvereinbarungen und Lieferbedingungen für Lieferungen an ausländische Abnehmer zur Exportpolitik eines Unternehmens.