Der Begriff des Fabrikationsrisikos wird im Auslandshandel verwendet und bezieht sich auf die besonderen Risiken im Außenhandel. Bei diesen handelt es sich neben den auch im Inland möglichen Ausfällen wegen einer wirtschaftlichen Schwierigkeit des Käufers oder einer Nichtabnahme der bestellten Ware um zusätzliche Lieferausschlussgründe wie ein Embargo oder andere politische Entwicklungen. Das Fabrikationsrisiko ist besonders groß, wenn es sich bei der produzierten Ware um eine Spezialanfertigung handelt, welche sich nicht anderweitig verwerten lässt. Die übliche Absicherung gegen das Fabrikationsrisiko stellt die Hermesbürgschaft für Exportgeschäfte dar. Des Weiteren kann das Risiko durch die Vereinbarung einer Anzahlung gemindert werden.