Die Fälligkeit gibt Auskunft darüber, wann eine geschuldete Leistung eingefordert werden kann. Der Begriff wird in der Rechtssprache verwendet und steht für den Zeitpunkt, ab dem ein Schuldner verpflichtet ist, den Anspruch eines Gläubigers zu erfüllen. In den meisten Fällen ist der Zeitpunkt in einem Vertrag festgelegt, anderenfalls auch gesetzlich. Ansonsten kann der Gläubiger bei Erbringung seiner Gegenleistung seinen Anspruch auch umgehend geltend machen. Erfolgt dies nicht, gerät der Schuldner in Verzug. Dies ist in der Regel mit finanziellen Einbußen wie etwa Mahngebühren behaftet. Auch Säumniszuschläge können entstehen. Im Jahr 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft, wonach Kunden grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug geraten, wenn sie den Betrag nicht entrichten.