Die Falschberatung meint die Tatsache, dass eine Bank einen Kunden in einer Weise berät, welche nicht den Wünschen des Beratenden entspricht. Eine Falschberatung erfolgt häufig fahrlässig durch die Nichtberücksichtigung der Kundeninteressen beziehungsweise der Kundenvorgaben. Eine weitere Ursache für eine Falschberatung besteht darin, dass Bankmitarbeiter bevorzugt mit hohen Vermittlungsprovisionen verbundene Produkte anbieten. Damit eine Falschberatung gerichtsfest nachgewiesen werden kann, ist das Erstellen eines Beratungsprotokolls erforderlich. Aus diesem muss hervorgehen, welche Ansprüche der Kunde an die Finanzberatung oder auch Anlageberatung gestellt hat und welche Empfehlungen der Bankberater ausgesprochen hat. Eine nachgewiesene Falschberatung führt zu Schadenersatzansprüchen des falsch beratenen Bankkunden.