Fangprämie

Im engeren Sinn bezeichnet die Fangprämie eine Zahlung an den Ladendetektiv, wenn dieser einen Ladendieb stellt. Im weiteren Sinn wird der Begriff auch für Vermittlungsprämien neuer Abonnenten von Zeitschriften oder neuer Vereinsmitglieder verwendet. Weitgehend historisch ist die Auszahlung einer Fangprämie bei einem starken Befall mit Schädlingen. In diesem Fall haben Gemeinden und staatliche Organisationen früher eine Prämie für die Tötung der entsprechenden Tiere ausgelobt. Dabei wurden einige für das Ökosystem unentbehrliche Tiere wie Kreuzottern wegen ihrer vermeintlichen Gefährlichkeit stark im Bestand dezimiert. Diese stehen heute unter Naturschutz und dürfen weder getötet noch gefangen werden.

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