Fazilitäten

Fazilitäten sind Erleichterungen und meinen im Bankwesen die Möglichkeit, ohne Notwendigkeit eines gesonderten Vertragsabschlusses Kredite aufzunehmen oder (in der praktischen Anwendung seltener) verzinsliches Guthaben anzulegen. Am bedeutendsten sind Fazilitäten, welche die Zentralbank den Geschäftsbanken eingeräumt hat, um auf diese Weise die Liquidität der Banken zu sichern. Die zu zahlenden Zinsen sind bei Fazilitäten jedoch höher als die Kosten für andere Kredite, so dass Geschäftsbanken die eingeräumten Fazilitäten nur verwenden, wenn dieses unvermeidlich ist. Weiterhin wird der Begriff Fazilitäten auch in der Verwaltung verwendet, in Belgien bezieht er sich auf die in definierten Gemeinden bestehende Möglichkeit, in einer anderen als der für die entsprechende Kommune geltenden Sprache Eingaben zu machen oder Schulunterricht zu erhalten.

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