Fertigungslohn

Der Fertigungslohn ist ein Begriff aus der betrieblichen Kostenrechnung. Seine korrekte Anwendung setzt voraus, dass die Lohnkosten konkret einem fertigen Produkt oder einer Dienstleistung zugerechnet werden können. Die entsprechende Möglichkeit besteht überwiegend bei vereinbarten Akkordlöhnen, wenn als Abrechnungseinheit für die Bezahlung des Arbeitnehmers die Menge der angefertigten Stücke maßgeblich ist. Die kalkulatorische Umrechnung gezahlter Stundenlöhne auf einzelne Werkstücke ist prinzipiell möglich, sie führt aber zu Ungenauigkeiten. Falls der eingesetzte Dienstleister jedoch nach dem Arbeitsergebnis bezahlt wird, bildet dessen Vergütung die Basis für die Berechnung des Fertiglohns, auch wenn er seinerseits die Arbeitnehmer nach Arbeitsstunden entlohnt. Wenn ein Fertigungslohn ermittelbar ist, kann dieser sowohl für einzelne Werkstücke als auch für ganze Aufträge errechnet werden.

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