Festbetrag

Der Festbetrag ist für die Abrechnung von Medikamentenkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Beihilfe von Bedeutung, da mit diesem versehene Inhaltsstoffe nur bis zur Höhe des Festbetrags erstattet werden. Die Krankenkassen legen für jedes Quartal für weitere Inhaltsstoffe Festbeträge fest. Eine Erstattung von Arzneimittelkosten über den Festbetrag hinaus ist nur möglich, wenn der Patient ein im Rahmen des Festbetrages lieferbares Mittel nachweislich nicht verträgt. Für den Patienten ärgerlich und rechtlich umstritten sind Wirkstoffe, für welche ein Festbetrag festgelegt wurde, obgleich kein Hersteller ein Medikament zu maximal diesem Preis anbietet.

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