Festwertbewertung

Die Festwertbewertung vereinfacht das Inventurverfahren, indem der Betrieb für bestimmte Gegenstände über mehrere Jahren einen identischen Wert ansetzen kann, ohne dass dieser jährlich im Rahmen der Inventur ermittelt werden muss. Die Festwertbewertung ist möglich, wenn die davon betroffenen Gegenstände nicht von wesentlicher Bedeutung für das Betriebsvermögen sind und die Schwankungen während mehrerer Jahre nur gering sind. Typische Beispiele für eine Festwertbewertung sind Werkzeuge oder einfache Betriebsmittel wie Schreibgeräte. Die rechtlichen Bestimmungen über die Anwendung der Festwertbewertung finden sich im Handelsgesetzbuch, wo sie im Paragrafen 240 im dritten Absatz niedergelegt sind. Trotz einer Festwertbewertung muss in üblicherweise dreijährigen Abständen eine Kontrollzählung im Rahmen der Inventur erfolgen.

^