Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ist ein Bestandteil der Gebäudeversicherung sowie der Hausratversicherung; bis zum Jahr 1994 war sie in einigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland eine durch die jeweiligen Bundesländer eingerichtete Monopolversicherung. In der ehemaligen DDR umfasste der als Feuerversicherung bezeichnete Versicherungsschutz zugleich den Schutz vor Elementarschäden. Nach der Aufhebung der Monopole beziehungsweise nach der Wiedervereinigung wurde die Feuerversicherung zu einem integralen Bestandteil der Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung. Die Feuerversicherung leistet bei einem Verlust des Hausrates oder des Gebäudes beziehungsweise bei dessen Beschädigung durch einen Brand; ein Schwelbrand wird in vielen Verträgen jedoch ausgeschlossen. Eine Pflicht zum Abschluss einer Feuerversicherung besteht in Deutschland nicht mehr.

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