Finanzamt

Zur Erfüllung der Aufgaben von Bund und Ländern werden finanzielle Mittel benötigt. Diese werden unter anderem durch Steuern, Beiträge und Abgaben von steuerpflichtigen Bürgern und steuerpflichtigen Unternehmen gewonnen. Die Finanzämter, die für die Steuerveranlagung zuständig sind, stellen eine Unterorganisation der Landesfinanzverwaltung dar, während Hauptzollämter eine Unterorganisation der Bundesfinanzverwaltung sind. In Deutschland gibt es über sechshundert Finanzämter, wobei die jeweilige Zuständigkeit anhand des Wohnorts des Steuerpflichtigen oder nach dem Firmensitz festgelegt wird. Es gibt auch Finanzämter, die lediglich für ganz bestimmte Besteuerungsaufgaben zuständig sind. Informationen hierzu sind in der Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung in der jeweils gültigen Fassung zu finden. Grundsätzlich sind sämtliche Finanzämter identisch aufgebaut und organisiert.

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