Finanzierungszusage

Eine Finanzierungszusage ist in der Wirtschaft die Bestätigung der Bank, eine Finanzierung zu gewähren. Eine solche wird sowohl von Immobilienkäufern als auch von Unternehmen eingeholt, wenn der exakte Geldbedarf noch nicht feststeht beziehungsweise noch kein Objekt gefunden oder noch keine endgültige Entscheidung über die Art einer Investition getroffen wurde. Im Gegensatz zu Kreditverträgen können Banken Finanzierungszusagen leicht widerrufen, wogegen sich der Kreditinteressent mit der Vereinbarung einer unwiderruflichen Finanzierungszusage schützen kann. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit und des Vorhandenseins eines eventuell erforderlichen Eigenkapitals nehmen Banken bereits vor der Erteilung einer Finanzierungszusage vor. In der Politik bedeutet die Finanzierungszusage, dass eine höher angesiedelte Gebietskörperschaft verbindlich die Kostenbeteiligung an einer geplanten Maßnahme erklärt.

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