Finanzinstrumente

Finanzinstrumente im Sinne des deutschen Rechts sind Wertpapiere, Geldmarktpapiere, Derivate, Rechte und Optionen auf eine Zeichnung von Wertpapieren und alle weiteren Instrumente, welche in Deutschland oder einem anderen EU-Land auf einem geregelten Markt gehandelt werden können. Bei den ersten vier explizit genannten Gruppen ist das Handeln an der Börse oder einem anderen geregelten Markt für die Einstufung als Finanzinstrumente nicht erforderlich. Eingeführt wurde der Begriff der Finanzinstrumente bei der Verabschiedung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes. Die einzelnen Finanzinstrumente werden organisatorisch in langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten sowie in Eigenkapital wie Aktien gegliedert. Eine weitere Gliederung unterteilt die Finanzinstrumente in Barmittel, Derivate und außerbörsliche Instrumente.

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